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Recht & Regulierung

SEPA Instant ist Pflicht: Was sich für Ihren Checkout ändert

Seit 2025 müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen anbieten, zum Preis einer normalen Überweisung.

6 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026 · Redaktion onlinepay.de
Person bedient ein Smartphone

Was die Verordnung regelt

Mit der EU-Verordnung über Sofortzahlungen (Verordnung (EU) 2024/886) wird die Echtzeitüberweisung zum Standard. Banken im Euroraum müssen seit Januar 2025 Echtzeitüberweisungen empfangen und seit Oktober 2025 auch senden können.

  • Gutschrift innerhalb von zehn Sekunden, rund um die Uhr
  • Kein höherer Preis als bei einer normalen Überweisung
  • Empfängerüberprüfung: Vor der Freigabe wird geprüft, ob Name und IBAN zusammenpassen

Was das für Ihren Checkout bedeutet

Der wichtigste Einwand gegen die Überweisung im Onlineverkauf war die Wartezeit. Mit der Echtzeitüberweisung ist das Geld da, bevor die Bestellbestätigung verschickt wird. Die Zahlung ist final und kann nicht zurückgebucht werden.

So kommt die Instant-Überweisung ins Bezahlformular

Am bequemsten ist die Kombination mit Pay-by-Bank: Die Kundin oder der Kunde wählt die eigene Bank, bestätigt in der Banking-App, und die Zahlung wird als Echtzeitüberweisung ausgeführt. Niemand muss IBAN oder Verwendungszweck abtippen.

Hinweis

Kundinnen und Kunden können bei ihrer Bank ein persönliches Limit für Echtzeitüberweisungen festlegen. Bei hohen Beträgen lohnt sich ein Hinweis im Checkout.

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